Luftdichtigkeitsmessungen für GModG-Nachweise und Qualitätssicherung
Der Blower-Door-Test (Differenzdruckmessverfahren) prüft die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt und ein definierter Unter- bzw. Überdruck von 50 Pascal erzeugt. So lassen sich Undichtigkeiten in der Gebäudehülle aufspüren und messen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG) verlangt, dass die Gebäudehülle von Neubauten dauerhaft luftdicht ausgeführt wird. Eine Messung ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben – wird die Luftdichtheit jedoch per Blower-Door-Test nachgewiesen, darf der gemessene Wert in der Energiebilanz angesetzt werden. Das verbessert das Ergebnis des Nachweises spürbar.
Für den geförderten Neubau (Klimafreundlicher Neubau) ist der Blower-Door-Test verpflichtend. Er ist Teil der Qualitätssicherung und Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist ein Blower-Door-Test als Qualitätskontrolle empfehlenswert – idealerweise vor dem Verschließen der Konstruktion, um Mängel noch beheben zu können.
Alle Fenster und Außentüren werden geschlossen. Bewusst geöffnete Lüftungsöffnungen werden abgedichtet.
Der Ventilator wird luftdicht in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt.
Bei 50 Pascal Unterdruck wird der Luftvolumenstrom gemessen. Leckagen werden mit Rauch, Anemometer oder Thermografie lokalisiert.
Erstellung des Messprotokolls mit n50-Wert und Dokumentation aller Leckagen.