Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohngebäude – rechtssicher nach GModG (ehem. GEG)
Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und muss bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.
Er basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Er ist zulässig für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen – sowie für kleinere Wohngebäude, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Gebäude mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurde.
Er wird rechnerisch aus der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik ermittelt und ist unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist Pflicht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht entsprechend modernisiert sind. In allen anderen Fällen besteht Wahlfreiheit – für die Modernisierungsplanung und beim Verkauf ist der aussagekräftigere Bedarfsausweis oft die bessere Wahl. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig und sinnvoll ist, kläre ich vorab kostenlos mit Ihnen.
Mein Schwerpunkt und meine Listung als Energieeffizienz-Experte liegen im Bereich Wohngebäude. Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung und untergeordnetem Gewerbeanteil – etwa ein Wohnhaus mit Büro, Praxis oder Ladenlokal – können je nach Flächenanteil als Wohngebäude eingestuft und von mir betreut werden. Diese Einordnung prüfe ich für Sie im Einzelfall. Wichtig: Ab dem 01.01.2027 ist für gemischt genutzte Gebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig – der Verbrauchsausweis bleibt dann reinen Wohngebäuden vorbehalten.
Für reine Nichtwohngebäude und Baudenkmale gelten eigene Verfahren und Anforderungen. Auch hier lohnt sich Ihre Anfrage: Ich beurteile Ihre Situation, sage Ihnen ehrlich, was möglich ist, und sorge dafür, dass Ihr Anliegen in die richtigen Hände kommt.
Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Verkauft oder vermietet ein Wohnungseigentümer seine Einheit, muss er dennoch einen gültigen Energieausweis vorlegen. Die Beschaffung erfolgt in der Praxis über die WEG-Verwaltung; die Kosten trägt die Gemeinschaft. Gerne erstelle ich den Energieausweis für Ihr gemeinschaftliches Gebäude – sprechen Sie mich oder Ihre Hausverwaltung an.
Mit dem GModG wird die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Ab dem 01.01.2027 gilt unter anderem: