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Energieberatung Wohngebäude

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) & Energieberatung vor Ort

Energetische Sanierung eines Wohnhauses mit Fassadendämmung, Wärmepumpe und Sanierungsfahrplan (iSFP)

Was ist eine Energieberatung für Wohngebäude?

Eine Energieberatung für bestehende Wohngebäude analysiert den aktuellen energetischen Zustand Ihres Hauses und zeigt auf, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Dabei werden alle relevanten Bereiche betrachtet: Gebäudehülle, Heizungsanlage, Fenster, Dach und Keller.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums entwickelte, standardisierte Beratungsinstrument für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind – technisch aufeinander abgestimmt und mit realistischen Kosten- und Einsparschätzungen.

Vorteile des iSFP

  • Individuelle Analyse: Ihr Gebäude wird vor Ort begutachtet und detailliert erfasst
  • Maßnahmenplan: Sinnvolle Sanierungsschritte werden in einer logischen Reihenfolge empfohlen
  • Kostentransparenz: Investitionskosten und Einsparpotenziale werden gegenübergestellt
  • Fördermitteloptimierung: Hinweise auf mögliche Förderungen für jede Maßnahme
  • iSFP-Bonus: Verdopplung der förderfähigen Kosten von 30.000 € auf 60.000 € (erste Wohneinheit, je Jahr) und +5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP
  • Flexibilität: Sanierung kann schrittweise über Jahre erfolgen

Ablauf der Energieberatung

1

Erstgespräch

Ich kläre mit Ihnen Ihre Wünsche, Ziele und den Rahmen der Beratung.

2

Vor-Ort-Begehung

Detaillierte Aufnahme des Gebäudes: Bausubstanz, Heizung, Fenster, Dach, Keller und Lüftung.

3

Analyse & Berechnung

Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG).

4

Sanierungsfahrplan

Erstellung des iSFP mit konkreten Maßnahmenempfehlungen und Fördermittelhinweisen.

5

Abschlussgespräch

Persönliche Erläuterung der Ergebnisse und Beantwortung Ihrer Fragen.

So wird Ihre Energieberatung gefördert

Die Energieberatung mit iSFP wird über die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) des BAFA bezuschusst:

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 €, wenn der Sanierungsfahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird.
  • Den Förderantrag stelle ich als gelisteter Energieeffizienz-Experte für Sie. Sie zahlen zunächst das volle Beratungshonorar – den BAFA-Zuschuss erhalten Sie im Nachgang ausgezahlt.

Der iSFP-Bonus – Ihr doppelter Vorteil bei der Umsetzung

Setzen Sie später Maßnahmen aus Ihrem Sanierungsfahrplan um, profitieren Sie doppelt:

  • Verdopplung der förderfähigen Kosten für BEG-Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik – von 30.000 € auf 60.000 € für die erste Wohneinheit je Kalenderjahr.
  • +5 Prozentpunkte Bonus auf den Kostenanteil zwischen 30.000 € und 60.000 €: Die ersten 30.000 € werden mit 15 % gefördert, der Teil darüber mit 20 %. Beispiel Dämmung für 60.000 €: 4.500 € + 6.000 € = 10.500 € Zuschuss (ohne iSFP maximal 4.500 €). Der Bonus gilt nicht für den Heizungstausch – dieser wird separat über die KfW gefördert.
  • Der iSFP gilt 15 Jahre – jede spätere Sanierungsetappe profitiert erneut.
  • Ausblick 2027: Ein geförderter iSFP ist voraussichtlich auch Voraussetzung für den neuen Bonus von 5 % für energetisch besonders schlechte Gebäude („Worst Performing Building“).

Stand: Oktober 2026. Es gelten die BEG-Richtlinien vom 21.07.2026 sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, ehem. GEG). Förderkonditionen können sich ändern – maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien von KfW und BAFA. Den aktuellen Stand prüfe ich für Sie im Rahmen der Beratung.

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